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KOSI-Kosmetiksicherheit, Sicherheitsbewertungen für Kosmetik, Seifen zertifizieren lassen, Cosmetic Product Safety Report, CPSR

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Kosmetiksicherheit zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

1.2 Auftragnehmer

Auftragnehmer ist:

KOSI-Kosmetiksicherheit
Dr. Johanna Hutterer
Im Brühl 10/1
72074 Tübingen
E-Mail: info@kosi-kosmetiksicherheit.de
USt-IdNr: DE447115109

1.3 Auftraggeber

Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt.

1.4 Leistungsspektrum

Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Erstellung von Sicherheitsberichten (Cosmetic Product Safety Report – CPSR) für kosmetische Mittel
  • Erstellung der zugehörigen Produktinformationsdateien (PID)
  • Überprüfung von Etiketten auf Pflichtangaben
  • Beratung bei der CPNP-Notifizierung

1.5 Verbraucher und Unternehmer

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Vorschriften nur für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies an der entsprechenden Stelle ausdrücklich gekennzeichnet.

1.6 Ausschließliche Geltung

Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unverbindliche Darstellungen

Die Präsentation der Leistungen auf der Internetseite sowie automatisch generierte Kostenkalkulationen stellen kein rechtlich bindendes Angebot des Auftragnehmers dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.

2.2 Angebot durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab durch:

  • Absenden des ausgefüllten Produktinformationsformulars, oder
  • Schriftliche bzw. E-Mail-Bestätigung eines individuellen Angebots des Auftragnehmers.

2.3 Gültigkeit von Angeboten

Sofern der Auftragnehmer ein individuelles Angebot erstellt, ist er hieran für 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.4 Vertragsschluss

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande durch:

  • Eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (z. B. E-Mail), oder
  • Den Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

Eine automatische Eingangsbestätigung nach Absenden des Produktinformationsformulars dokumentiert lediglich den Erhalt und stellt noch keine Annahme dar.

2.5 Ablehnung von Aufträgen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn:

  • Die übermittelten Informationen und Dokumente unvollständig oder widersprüchlich sind
  • Die Bearbeitung aus fachlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist
  • Eine Zusammenarbeit aus wichtigem Grund nicht zumutbar ist
  • Die Kapazitäten des Auftragnehmers ausgeschöpft sind

2.6 Kein Vertrag zugunsten Dritter

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, besteht die vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Es wird insbesondere kein Vertrag zugunsten oder mit Schutzwirkung für Dritte abgeschlossen.

2.7 Vertragssprache und Leistungssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere Kommunikation, Beratung sowie die Erstellung von Dokumenten und Arbeitsergebnissen, in deutscher Sprache.

§ 3 Preise, Kalkulation und Preisanpassung

3.1 Preise

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  • Deutschland: Es gilt der jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuersatz.
  • EU-Ausland (Unternehmer): Für gewerbliche Kunden mit gültiger USt-IdNr. erfolgt die Rechnungsstellung netto im Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

3.2 Kalkulationsgrundlage

Die Preisbildung basiert auf den Angaben des Auftraggebers (z. B. Anzahl der Rezepturen, Inhaltsstoffe, Expositionsszenarien). Standardfaktoren dienen lediglich der Orientierung; ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Berechnungsmethode besteht nicht.

3.3 Preisanpassung bei Abweichungen

Stellt der Auftragnehmer bei Prüfung der Unterlagen oder während der Bearbeitung fest, dass die tatsächlichen Gegebenheiten von den Angaben des Auftraggebers abweichen und sich hierdurch der Aufwand erhöht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erforderliche Preisanpassung in Textform.

Für Verbraucher gilt:

Der Vertrag zum angepassten Preis kommt nur zustande, wenn der Verbraucher diesem ausdrücklich in Textform zustimmt. Lehnt der Verbraucher die Preisanpassung ab, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wurde mit der Leistungserbringung bereits auf Wunsch des Verbrauchers begonnen, ist dieser verpflichtet, einen angemessenen Wertersatz für die bis dahin erbrachten Teilleistungen zu zahlen.

Für Unternehmer gilt:

Der Auftragnehmer informiert den Unternehmer über die erforderliche Preisanpassung in Textform unter Angabe der Gründe.

  • Preisanpassungen bis zu 20% des ursprünglichen Auftragswertes:
    Die Zustimmung kann ausdrücklich in Textform oder konkludent durch Fortsetzung der Zusammenarbeit, Abnahme der Leistung oder Zahlung der angepassten Vergütung erteilt werden.
  • Preisanpassungen über 20% des ursprünglichen Auftragswertes:
    Der angepasste Preis bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmers in Textform.
  • Rücktritt und Wertersatz:
    Erteilt der Unternehmer keine Zustimmung zur Preisanpassung, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind vom Unternehmer anteilig zu vergüten.

3.4 Zusatzkosten

Die Berechnung und Geltendmachung von Zusatzkosten erfolgt nach den Regelungen des Abs. 3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Entstehen erheblicher Zusatzkosten, sofern dies möglich und zumutbar ist. Zusatzkosten können insbesondere entstehen durch:

  • Mehraufwand aufgrund erforderlicher Änderungen, z. B. an Rezeptur oder Rohstoffen
  • Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Informationen oder Dokumente (siehe Mitwirkungspflichten)
  • Änderungs- oder Überarbeitungswünsche des Auftraggebers, die nicht Teil der Nacherfüllung bei Mängelansprüchen sind.
  • Besondere Express-Bearbeitung

3.5 Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers.

3.6 Verzug

Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen:

  • Für Verbraucher gilt: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  • Für Unternehmer gilt: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer, hat der Auftragnehmer im Falle des Zahlungsverzugs außerdem Anspruch auf eine gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale wird auf einen etwaigen weitergehenden Schadensersatz, insbesondere auf Kosten der Rechtsverfolgung, angerechnet.

3.7 Vorbehalt der Rechteeinräumung

Der Auftragnehmer behält sich die Einräumung der Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen (z. B. Sicherheitsbericht) bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung vor. Eine vorzeitige Übermittlung der Dokumente begründet noch kein Nutzungsrecht.

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher

4.1 Geltungsbereich des Widerrufsrechts

Dieser Paragraf gilt nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist (d. h. eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können).

4.2 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

KOSI-Kosmetiksicherheit
Dr. Johanna Hutterer
Im Brühl 10/1
72074 Tübingen
E-Mail: info@kosi-kosmetiksicherheit.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Leistungen vorzeitig, wenn wir die Leistungen vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistungen erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

(Ende der Widerrufsbelehrung)

4.3 Berechnung des Wertersatzes

Soweit der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Teilleistungen schuldet (siehe „4.2 Folgen des Widerrufs“), berechnet sich dieser anteilig nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung zur Gesamtleistung und dem vereinbarten Gesamtpreis.

4.4 Muster-Widerrufsformular

An
KOSI-Kosmetiksicherheit
Dr. Johanna Hutterer
Im Brühl 10/1
72074 Tübingen
E-Mail: info@kosi-kosmetiksicherheit.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistungen:

__________________________________________________________

Beauftragt am:

__________________________________________________________

Name des Verbrauchers:

__________________________________________________________

Anschrift des Verbrauchers:

__________________________________________________________

__________________________________________________________

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):

__________________________________________________________

Datum:

__________________________________________________________

§ 5 Leistungserbringung und Leistungsumfang

5.1 Art der Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel, insbesondere:

  • Erstellung von Sicherheitsberichten:
    Der Auftragnehmer erstellt Sicherheitsberichte (Cosmetic Product Safety Report – CPSR) für kosmetische Mittel gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel in der jeweils gültigen Fassung.
  • Erstellung von Produktinformationsdateien:
    Der Auftragnehmer erstellt die Produktinformationsdatei gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
  • Überprüfung von Etiketten:
    Der Auftragnehmer überprüft Produkt-Etiketten auf Einhaltung der gesetzlichen Pflichtangaben gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
  • Beratung bei der CPNP-Notifizierung:
    Der Auftragnehmer berät bei der Notifizierung kosmetischer Mittel im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP).

5.2 Sorgfalts- und Qualitätsstandard

Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Kompetenz unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorschriften sowie anerkannter fachlicher Standards. Die Bewertung der Sicherheit kosmetischer Produkte erfolgt nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften, Leitlinien und fachlichen Empfehlungen.

5.3 Methodenwahl und Ermessen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bewertungsmethoden, Analysemethoden und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden und keine zwingenden Vorschriften bestimmte Methoden vorschreiben.

5.4 Einsatz von Subunternehmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, erteilte Aufträge ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte, geeignete Subunternehmen (nachfolgend: „Partnerlabore“) ausführen zu lassen, sofern durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sichergestellt ist, dass die vereinbarten Qualitätsanforderungen eingehalten werden.

5.5 Gültigkeit und Geltungsbereich des Sicherheitsberichts

Der Sicherheitsbericht gibt die fachliche Einschätzung des Auftragnehmers über die Sicherheit des Produkts zum Zeitpunkt der Bewertung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen wieder.

  • Persönliche Gültigkeit: Der Sicherheitsbericht gilt ausschließlich für die darin benannte verantwortliche Person und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder auf andere natürliche oder juristische Personen übertragen noch von diesen verwendet werden.
  • Sachliche Gültigkeit: Der Sicherheitsbericht gilt ausschließlich für das kosmetische Mittel, das durch die beschriebene Rezeptur, das Herstellungsverfahren, die angegebene Verpackung sowie den vorgesehenen Verwendungszweck definiert ist.

Änderungen dieser oder sonstiger sicherheitsrelevanter Eigenschaften (z. B. Rezeptur, Verpackung, optische Aufmachung, Haltbarkeit, Zielgruppe oder Anwendungsweise) sind nicht vom Sicherheitsbericht erfasst und erfordern eine erneute Bewertung.

Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, insbesondere Sicherheitsbewertungen und Sicherheitsberichte, stellen keine Freigabe, Genehmigung oder sonstige Entscheidung über das Inverkehrbringen eines kosmetischen Produkts dar. Sie dienen ausschließlich als fachliche Unterstützung bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten. Die Entscheidung über das Inverkehrbringen sowie die Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen obliegt ausschließlich der verantwortlichen Person gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Die verantwortliche Person bleibt vollumfänglich für die Marktfähigkeit des Produkts, die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften (insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) sowie für alle rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Inverkehrbringens verantwortlich.

5.6 Informationsbereitstellung

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Hinweise zu den benötigten Informationen und Dokumenten auf der Internetseite oder per E-Mail zur Verfügung, damit dieser seinen Mitwirkungspflichten nachkommen kann. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf der Internetseite allgemeine Informationen zum Kosmetikrecht zur Verfügung.

5.7 Bearbeitungszeit

Der Auftragnehmer bemüht sich, die Leistungen innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten voraussichtlichen Bearbeitungszeit zu erbringen. Die Bearbeitungszeit beginnt mit Eingang aller vollständigen und korrekten Informationen und Unterlagen. Bei nachträglicher Übermittlung fehlender Unterlagen oder bei Rückfragen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Bei der genannten Bearbeitungszeit handelt es sich um eine unverbindliche Prognose, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Frist vereinbart wurde.

5.8 Verzögerungen

Verzögerungen aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder nachträglich korrigierter Informationen des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und führen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Bei unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen) verlängern sich die Fristen angemessen.

5.9 Übergabe der Arbeitsergebnisse

Die erstellten Dokumente werden dem Auftraggeber in digitaler Form (in der Regel als PDF-Dateien) per E-Mail oder über einen Download-Link zur Verfügung gestellt. Eine Bereitstellung in anderer Form (z. B. Papierform, auf Datenträger) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Mit der Übersendung oder Bereitstellung zum Download beginnt die Prüfungsfrist gemäß § 6.5.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Bereitstellung von Informationen und Unterlagen

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Dokumente vollständig, korrekt, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere, soweit relevant:

  • Vollständige Rezepturen mit INCI-Bezeichnungen, CAS-Nummern und präzisen Mengenangaben
  • Sicherheitsdatenblätter
  • mikrobiologische oder sonstige Prüfberichte
  • weitere für die Sicherheitsbewertung notwendige Unterlagen

Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer aktiv auf bekannte Risiken oder Besonderheiten hin. Hinweise zu benötigten Informationen und Dokumenten werden durch den Auftragnehmer auf der Internetseite oder per E-Mail bereitgestellt.

6.2 Verantwortung für bereitgestellte Inhalte

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit der übermittelten Daten und Unterlagen.

Eine Plausibilitätsprüfung oder fachliche Bewertung durch den Auftragnehmer entbindet den Auftraggeber nicht von dieser Verantwortung.

6.3 Bereitstellung von Produktmustern

Sofern Produktmuster erforderlich sind, sind diese auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers ordnungsgemäß verpackt zu übersenden. Von den Mustern dürfen keine Gefahren für Personen, Eigentum oder sonstige Rechtsgüter des Auftragnehmers oder seiner Partnerlabore ausgehen.

Handelt es sich um Gefahrgut oder entsorgungspflichtiges Material, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Versand in Textform zu informieren sowie alle gesetzlichen Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften einzuhalten.

6.4 Mitteilung von Änderungen

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich in Textform über alle Änderungen, die Auswirkungen auf die beauftragten Leistungen haben können, insbesondere Änderungen an:

  • Rezeptur
  • Rohstoffen oder Lieferanten
  • Herstellungsverfahren
  • Verpackung
  • Kennzeichnung oder Verwendungszweck

Solche Änderungen nach Auftragsbeginn gelten als Auftragserweiterung und können Zusatzkosten gemäß § 3 auslösen.

6.5 Abnahme von Werkleistungen

Soweit die Leistung in der Erstellung eines Werkes besteht (z. B. Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei), ist der Auftraggeber zur Abnahme nach Übergabe verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ergebnisse in Textform unter Angabe konkreter Mängel die Abnahme verweigert. Ist der Auftraggeber Verbraucher, wird er vom Auftragnehmer bei Übergabe darauf hingewiesen.

6.6 Folgen der Verletzung von Mitwirkungspflichten

Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, haftet er für daraus entstehende Schäden, Kosten oder Verzögerungen beim Auftragnehmer oder bei beauftragten Partnerlaboren, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen beruhen.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Urheberrechte des Auftragnehmers

Alle Urheberrechte an den durch den Auftragnehmer oder seine Partnerlabore erbrachten Leistungen (Sicherheitsberichte, Produktinformationsdateien, Gutachten, Prüfungs- und Analyseergebnisse, Berechnungen, Darstellungen, Dokumentationen, Daten usw.) verbleiben beim Auftragnehmer.

7.2 Eingeräumte Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erstellten Dokumenten ein.

Dieses Nutzungsrecht umfasst die Verwendung der Dokumente für die bestimmungsgemäßen Zwecke sowie die Vervielfältigung der Dokumente in dem für die genannten Zwecke erforderlichen Umfang:

  • Vorlage bei Behörden und Überwachungsbehörden
  • Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
  • CPNP-Notifizierung
  • Interne Dokumentation und Qualitätssicherung
  • Weitergabe an direkt beteiligte Geschäftspartner (z. B. Hersteller, Lohnhersteller, Lieferanten) ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks

7.3 Ausdrücklich nicht gestattete Nutzungen

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist nicht gestattet:

  • Die öffentliche Zugänglichmachung oder Veröffentlichung der Dokumente (z. B. auf Internetseiten, in sozialen Medien, in Werbe- oder Informationsmaterialien)
  • Die Verwendung der Dokumente oder Teilen davon als Muster, Vorlage oder Grundlage für andere Produkte
  • Die kommerzielle Weitergabe oder Verwertung der Dokumente an Dritte
  • Die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte (außer im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge bei Unternehmensübernahme, wobei der Auftragnehmer hierüber zu informieren ist)
  • Die inhaltliche Veränderung, Bearbeitung oder Umgestaltung der Dokumente
  • Die Verwendung unter einer anderen verantwortlichen Person als der im Sicherheitsbericht genannten (hierzu ist § 5 Abs. 5 zu beachten)

7.4 Schriftliche Zustimmung

Eine Zustimmung zu weitergehenden Nutzungen gemäß Abs. 3 kann auf Antrag in Textform erteilt werden und kann mit Bedingungen (z. B. Nennung des Auftragnehmers, zusätzliche Vergütung) verbunden werden.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Speicherung und Verarbeitung von Daten

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), persönliche und geschäftliche Daten, die er vom Auftraggeber erhalten hat, zu speichern und zu verarbeiten. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf der Internetseite abrufbar ist.

8.2 Vertraulichkeitsverpflichtung

Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen wirtschaftlicher, geschäftlicher, technischer oder sonstiger vertraulicher Natur, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich gemacht werden (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Dies gilt insbesondere für:

  • Rezepturen und Produktzusammensetzungen
  • Geschäftsgeheimnisse und Know-how
  • Interne Geschäftsunterlagen
  • Analyseergebnisse und Bewertungen

8.3 Weitergabe an Dritte

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen zur Erfüllung des Vertragszwecks an Partnerlabore und sonstige Subunternehmer weiterzugeben, sofern er durch geeignete vertragliche Bestimmungen (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen bzw. Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO bei Verarbeitung personenbezogener Daten) dafür Sorge trägt, dass diese die Informationen ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks verwenden und vertraulich behandeln.

8.4 Ausnahmen von der Vertraulichkeitspflicht

Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind Informationen, die:

  • Zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits öffentlich bekannt oder Stand der Technik waren
  • Nach der Mitteilung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden
  • Der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren
  • Von dritter Seite rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden
  • Deren Offenlegung von gerichtlicher oder behördlicher Seite gefordert wird (wobei die andere Partei hierüber unverzüglich zu informieren ist)
  • Gegenüber Akkreditierungs-, Zertifizierungs- oder Überwachungsstellen offengelegt werden müssen
  • Deren Offenlegung die andere Partei schriftlich genehmigt hat

8.5 Fortbestand der Vertraulichkeitspflicht

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, und zwar für die Dauer von mindestens 5 Jahren nach Vertragsende, soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Geheimhaltung erfordern.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Maßstab der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erstellt die Sicherheitsberichte und zugehörigen Dokumente nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und des Standes von Wissenschaft und Technik. Die erstellten Sicherheitsberichte und sonstigen Dokumente stellen fachliche Einschätzungen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen dar und begründen keine Garantie für regulatorische Entscheidungen oder behördliche Bewertungen.

9.2 Verantwortung für Richtigkeit der Kundenangaben

Sämtliche Leistungen basieren auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Rezepturen, Rohstoffdaten und Unterlagen. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber oder dessen Lieferanten zur Verfügung gestellten Daten (z. B. toxikologische Daten der Rohstoffe) auf deren Richtigkeit zu überprüfen, es sei denn, die Fehlerhaftigkeit ist offensichtlich. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Auftraggebers beruht.

9.3 Mängelrechte (Gewährleistung)

Bei Werkleistungen (Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei) hat der Auftraggeber bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung.

  • Gegenüber Unternehmern: Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Neuerbringung der Leistung.
  • Gegenüber Verbrauchern: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Nacherfüllung.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen, die in der Regel mindestens 14 Tage beträgt.

Bei Dienstleistungen (z. B. Beratung) besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Erfolg, sondern nur auf fachgerechte Ausführung.

9.4 Weitere Rechte bei Fehlschlagen der Nacherfüllung

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Auftragnehmer verweigert oder ist sie unzumutbar verzögert, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften:

  • eine Minderung der Vergütung verlangen, oder
  • bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.

9.5 Rügeobliegenheit für Unternehmer

Gegenüber Unternehmern gilt:

  • Der Auftraggeber hat die Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen.
  • Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen.

9.6 Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nur nach Maßgabe des § 10 (Haftung) dieser AGB.

9.7 Verjährung

  • Unternehmer: Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn (i.d.R. Abnahme bzw. Übergabe des Werkes).
  • Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Haftung, Haftungsbegrenzung

10.1 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt.

10.3 Haftungsausschluss

Soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften dem nicht entgegenstehen, ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für:

  • entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Rückrufkosten, Markt- oder Reputationsschäden oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, soweit nicht Absatz 1 oder 2 greift.
  • Schäden, die daraus entstehen, dass der Sicherheitsbericht für geänderte Produkte verwendet wird, insbesondere bei Änderungen an Rezeptur, Rohstoffen, Herstellungsverfahren, optischer Aufmachung, Verpackung, Kennzeichnung oder Zielgruppe.
  • Schäden, die daraus resultieren, dass das Produkt aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. nachträgliche Änderungen der Rechtslage, neue wissenschaftliche Erkenntnisse nach Abschluss des Auftrags), verkehrsunfähig wird.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10.4 Deckungssumme

Der Auftragnehmer unterhält eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Details zur Deckungssumme können auf Anfrage mitgeteilt werden.

10.5 Verantwortung im Außenverhältnis

Der Auftraggeber oder die von ihm benannte Partei agiert als „Verantwortliche Person“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und trägt die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und die Entscheidung über das Inverkehrbringen. Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Leistungen zur Sicherheitsbewertung und übernimmt weder die Funktion noch die regulatorischen Pflichten der Verantwortlichen Person für das Inverkehrbringen des kosmetischen Mittels.

10.6 Erweiterung auf Erfüllungsgehilfen

Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Partnerlabore und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers.

10.7 Keine Garantien

Garantien bestehen nur, wenn diese vom Auftragnehmer für den jeweiligen Auftrag ausdrücklich schriftlich abgegeben wurden.

§ 11 Rückstellproben und Probenentsorgung

11.1 Aufbewahrung von Rückstellproben

Sofern vertraglich vereinbart oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, bewahrt der Auftragnehmer Rückstellproben für die Dauer von mindestens einem Monat nach Abschluss des Auftrags auf, sofern keine längeren gesetzlichen oder regulatorischen Aufbewahrungspflichten bestehen. Der Auftragnehmer ist befugt, Rückstellproben auch über einen darüber hinausgehenden Zeitraum aufzubewahren, soweit dies für eigene Dokumentations- und Qualitätssicherungszwecke erforderlich ist.

11.2 Beseitigung von Produktmustern

Der Auftragnehmer ist nach Abschluss des Vertrages zur Beseitigung und/oder Zerstörung der Proben und sonstigen Materials auf Kosten des Auftraggebers berechtigt, sofern keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Textform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend). Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

12.2 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Tübingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

12.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Streitbeilegung (Information für Verbraucher)

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.