Allgemeine GESCHÄFTSbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung gelten für alle mit
KOSI-Kosmetiksicherheit
Dienstleistungen erstellt durch Johanna Hutterer
Reutlingerstr. 30
72072 Tübingen
info@kosi-kosmetiksicherheit.de
geschlossenen Verträge. - Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertragspartner Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck des Vertragsschlusses nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Alle zwischen der Sicherheitsbewertern von KOSI-Kosmetiksicherheit und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und der per Post, per Telefax oder per E-Mail übersandten Auftragsbestätigung.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ein ausdrücklicher Widerspruch des Auftragnehmers nicht erfolgt ist.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
- Wird ein Sicherheitsbericht an den Kunden ausgestellt, erbringt der Sicherheitsbewerter die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Kompetenz (nach anerkannten, jedoch gesetzlich nicht vorgeschriebenen Normen, Leitlinien, technischen Vorschriften oder selbsterstellten Prüfprogrammen). Dem Kunden werden zu Beginn der Leistungserbringung Informationen zum Kosmetikrecht zur Verfügung gestellt.
- Alle Urheberrechte, die an den durch den Auftragnehmer bzw. seinen Partnerlaboren erbrachten (Sicherheitsberichte, Gutachten, Prüfungs- und Analyseergebnisse, Berechnungen, Darstellungen, Muster, Rückstellproben und Prüfungsmaterealien, Daten usw.) Leistungen entstehen, verbleiben beim Auftragnehmer.
- Der Kunde darf nur dann den Sicherheitsbericht oder Teile des Sicherheitsberichtes oder Dokumentationen anderer Dienstleistungen vervielfältigen oder veröffentlichen, wenn der Kunde die vorherige schriftliche Zustimmung des Sicherheitsbewerters eingeholt hat. Der Sicherheitsbewerter behält sich das Einleiten rechtlicher Schritte vor, wenn eine Veröffentlichung gegen diese Bestimmung verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einzelheiten über die Erbringung, Durchführung oder Ausführung der Leistungen des Sicherheitsbewerters zu veröffentlichen.
§ 3 Angebot und Annahme, Vertragsabschluss
- Die Präsentation, Bewerbung von Angeboten auf unserer Website und automatisch generierte Auftragsangebote stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
- Ein Vertrag kommt entweder dadurch zustande, dass der Auftragnehmer a.) Informationen oder Muster/Proben zur Auftragsbearbeitung übermittelt oder b.) der Aufragnehmer den Auftrag durch eine per Post, per Telefax oder per E-Mail übersandte Auftragsbestätigung akzeptiert.
- Nach Eingang des Auftrags, jedoch vor dessen Ausführung, kann der Auftragnehmer dem Kunden per E-Mail oder per Post eine schriftliche Auftragsbestätigung schicken, in welcher die konkrete Bestellung, diese AGB, Angaben zum Gesamtpreis der Dienstleistung einschließlich aller Steuern und Abgaben, die Widerrufsbelehrung sowie der voraussichtliche Liefertermin enthalten ist. In der Auftragsbestätigung kann der Auftragnehmer den Kunden dazu auffordern, ausdrücklich seine Zustimmung zur Ausführung des Auftrags vor Ablauf der Widerrufsfrist zu erteilen und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts zu bestätigen. Die Übersendung der Auftragsbestätigung erfolgt in jedem Fall, wenn der Kunde Verbraucher ist.
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, besteht die vertragliche Beziehung ausdrücklich zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer. Es wird insbesondere kein Vertrag zugunsten oder mit Schutzwirkung für Dritte abgeschlossen.
- Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Auftragnehmer nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Untenstehend findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KOSI-Kosmetiksicherheit, Johanna Hutterer, Pulvermühle 5, 72144 Dußlingen, info@kosi-kosmetiksicherheit.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
An KOSI-Kosmetiksicherheit, Johanna Hutterer, Pulvermühle 5, 72144 Dußlingen, info@kosi-kosmetiksicherheit.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt zu jedem Zeitpunkt der Zusammenarbeit alle sicherheitsrelevanten Informationen zum Produkt bereit und weißt aktiv auf bekannte und potentielle Sicherheitsrisiken des Produktes hin.
- Der Kunde liefert alle geforderten Unterlagen, Produktmuster, Informationen und weitere Hilfen oder Zugänge auf eigene Kosten. Dies schließt die Unterstützung durch ausreichend qualifizierte, eingewiesene und autorisierte des Kunden oder einer der Mitarbeiter des Kunden ein.
- Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die an den Auftragnehmer versandten Muster sicher und in einem stabilen Zustand sind. Von den Mustern dürfen keine Gefahren für das Eigentum, die Gesundheit und sonstige Rechtsgüter des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragte Partnerlabore ausgehen. Falls ein Muster gefährlich ist oder Sondermüll oder Gefahrengut darstellt, hat der Kunde den Auftragnehmer schriftlich vor Versendung entsprechend zu unterrichten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, das Muster entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kennzeichnen und zu verpacken.
- Der Kunde ist verpflichtet den erstellten Sicherheitsbericht nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet etwaige Mängel des Sicherheitsberichtes innerhalb 30 Tage schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
- Der Kunde informiert den Sicherheitsbewerter unverzüglich über alle Änderungen betrieblicher Gegebenheiten (Managementsystem, Dienstleistungen, die Produkte, Personal, die Prozesse oder Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Kunden) die sich auf die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbewerter auswirken können.
- Im Falle der Verletzung dieser Pflichten ist der Kunde für alle Kosten, Schäden und sonstigen Nachteile haftbar, die bei dem Auftragnehmer oder seiner Partnerlabore verursacht worden sind. Die Haftung umfasst auch entsprechende Pflicht zur Freihaltung des Auftragnehmers und seiner Partnerlabore im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte. Der Kunde haftet nicht, wenn er die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 5 Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer bewertet die Sicherheit der kosmetischen Produkte nach der „VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel“ und koordiniert für seine Kunden ggf. die Analyse von Proben unterschiedlicher Matrix nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden, einschlägigen Vorschriften.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bewertungsmethoden, die Analysemethoden und/oder die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden und keine zwingende Vorschrift oder bestimmte Methode und/oder Art der Leistung Erbringung zutreffen.
- Der Auftragnehmer wird erteilte Aufträge ganz oder zum Teil von sorgfältig ausgesuchten, geeigneten Subunternehmen („nachfolgend: Partnerlabore“) ausführen lassen, sofern durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sichergestellt ist, dass die in § 5 Abs. 1 vereinbarten Qualitätsanforderungen beachtet werden.
- Der Auftragnehmer erstellt einen Sicherheitsbericht nach der „VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel“. Dieser Untersuchungsbericht gibt die fachliche Einschätzung des Auftragnehmers über die Sicherheit des Rezeptes und des erhaltenen Musters des kosmetischen Produktes und Muster/Proben zum Zeitpunkt der Analyse wieder.
- Der Sicherheitsbericht ist nur für die genannte verantwortliche Person gültig und kann nicht ohne die Schriftliche Zustimmung des Sicherheitsbewerters dieses Berichtes auf eine andere physische oder juristische Peron übertragen werden.
- Dieser Sicherheitsbericht ist nur für die beschriebene Rezeptur und dem beschriebenen Herstellungsverfahren gültig. Veränderung der Rezeptur oder anderer sicherheitsrelevanter Spezifikationen (Rohstoffe, Verpackung, Haltbarkeit) werden nicht abgedeckt.
- Die Auftragsausführung ist beendet mit der Übersendung oder elektronischen Bereitstellung des Sicherheitsberichtes.
§ 6 Rückstellproben, Beseitigung der Probe
- Sofern vertraglich vereinbart oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, bewahrt der Auftragnehmer Rückstellproben für die Dauer von einem Monat nach Beendigung des Auftrags auf. Der Auftragnehmer ist auch ansonsten befugt, Rückstellproben aufzubewahren.
- Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Absprache nach Beendigung des Auftrages zur Beseitigung und/oder Zerstörung der Probe und sonstigen Materials auf Kosten des Kunden berechtigt.
§ 7 Haftung, Haftungsbegrenzung
- Der Auftragnehmer und seine Subunternehmer haften auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB wegen Mängeln oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Unbeschadet der vorhergehenden Absätze 1 und 2 kann Nacherfüllung verlangt werden, wenn die Leistung des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer mangelhaft ist. Ist erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden, so kann unbeschadet der gesetzlichen Mängelrechte innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Prüfungsberichts die Vergütung zurückverlangt oder deren Entlastung verweigert werden. § 377 HGB ist ausgeschlossen.
- Der Schadensersatz wegen wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss aufgrund der für den Auftragnehmer erkennbaren Umstände als möglicher Folge voraussehbar waren (vertragstypische Schäden).
- Die Regelungen und Beschränkungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Etwaige Mängelansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Eine Haftung des Sicherheitsbewerters aufgrund missbräuchlicher Verwendung eines Sicherheitsberichtes des Kunden oder für Rezepturen außerhalb der hier beschriebenen Rezeptur werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für kleine Veränderungen beispielsweise in der Rezeptur, der Verpackung und optischen Aufmachung, welche dadurch im Konflikt mit den EU Regulatorien stehen.
- Garantien bestehen nur, wenn diese vom Auftragnehmer für den jeweiligen Auftrag ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
§ 8 Vertraulichkeit und Verarbeitung von Kundendaten
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen persönliche oder geschäftliche Daten, die er vom Kunden erhalten hat, zu speichern und zu verarbeiten.
- Informationen wirtschaftlicher, geschäftlicher, technischer oder sonstiger vertraulicher Natur, die der Kunde oder der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich gemacht hat (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), dürfen grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragszwecks verwendet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Daten zur Erfüllung des Vertragszwecks an Dritte und insbesondere an seine Partnerlabore weiterzugeben, sofern er durch geeignete vertragliche Bestimmung dafür Sorge trägt, dass dieser allein zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet werden.
- Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht nach § 8 Abs. 2 sind Kenntnisse und Informationen, die a.) zurzeit ihrer Mitteilung bereits offen – und allgemein kundig oder Stand der Technik waren, b.) deren Offenlegung von gerichtlicher oder behördlicher Seite gefordert wurde, c.) gegenüber Prüfstellen, d.), wenn der Kunde oder der Auftragsnehmer der Offenlegung zugestimmt hat.
§ 9 Preise und Zahlung
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Angebote 30 Tage.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Vollendigung der Dienstleistung oder nach Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben dem Auftragnehmer angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Betriebskosten, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer Berlin.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.